Zurück zur Startseite
Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Diese AGB regeln die Bereitstellung und Nutzung der SANOA-Dienste der sanoa.tech klg, Gartenhof 22, 8404 Winterthur, UID CHE-489.309.398 (nachfolgend «sanoa.tech»). Sie sind zusammen mit der jeweiligen Offerte bzw. dem Order Form («Hauptvertrag») und der AVV Bestandteil der Vereinbarung mit der Kundin bzw. dem Kunden («Kunde»).

Version 1.1  ·  Stand: August 2026

1. Leistungsgegenstand

1.1 SANOA ist ein autonomer KI-Agent für Liegenschaftsverwaltungen, der Anliegen entgegennimmt, strukturiert erfasst, bearbeitet und an die angebundenen Systeme des Kunden übergibt. SANOA wird in zwei Modi angeboten:

1.2 Der konkrete Leistungsumfang, allfällige Zusatzmodule (Add-ons) sowie die Konfiguration ergeben sich aus der Offerte bzw. dem Order Form.

1.3 sanoa.tech entwickelt die Dienste laufend weiter und kann Funktionen anpassen, sofern der vereinbarte Leistungsumfang dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird.

1.4 Wird SANOA im Rahmen einer Pilot- bzw. MVP-Phase bereitgestellt, anerkennt der Kunde deren Erprobungscharakter: Funktionsumfang, Bedienoberfläche und Verfügbarkeit können sich kurzfristig ändern, einzelne Funktionen können zeitweise eingeschränkt sein, und die Ausgaben des Agenten sind vom Kunden zu prüfen. Vereinbarte Pilotkonditionen gelten ausschliesslich für die im Order Form bezeichnete Pilotdauer.

1.5 Die Ausgaben des Agenten werden automatisiert erzeugt und können im Einzelfall unzutreffend oder unvollständig sein. sanoa.tech schuldet die fachgerechte Konfiguration und Bereitstellung des Dienstes, nicht die inhaltliche Richtigkeit einzelner Ausgaben. Äusserungen des Agenten begründen keine rechtsverbindlichen Erklärungen von sanoa.tech.

2. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung oder schriftlicher Bestätigung der Offerte bzw. des Order Forms durch beide Parteien zustande. Diese AGB und die AVV gelten damit als angenommen.

3. Setup und Go-live

3.1 Vor Aktivierung des Dienstes erbringt sanoa.tech eine einmalige Setup-Leistung gemäss Offerte bzw. Order Form: Konfiguration des Agenten, Aufbau der Anliegenkategorien und der Wissensbasis, Anbindung der vereinbarten Systeme, gemeinsame Testphase und Begleitung des Go-live.

3.2 Der Go-live erfolgt nach der Testphase durch Aktivschaltung des Dienstes. Mit dem Go-live beginnt die Betriebsphase; eine allfällig vereinbarte Setup-Gebühr wird zu diesem Zeitpunkt fällig und ist nicht rückerstattbar.

3.3 Bricht der Kunde das Setup vor dem Go-live aus Gründen ab, die nicht von sanoa.tech zu vertreten sind, oder verunmöglicht er den Go-live durch unterlassene Mitwirkung während mehr als 60 Tagen trotz Mahnung, kann sanoa.tech die Setup-Leistung nach erbrachtem Aufwand in Rechnung stellen.

3.4 Mängel der Setup-Leistung sind innert 10 Tagen nach Go-live in Textform anzuzeigen; danach gilt die Setup-Leistung als genehmigt. Das Recht, Störungen im laufenden Betrieb zu melden, bleibt davon unberührt.

4. Kein Ersatz für Notruf- und Pikettdienste

4.1 SANOA ist nicht geeignet und nicht dazu bestimmt, offizielle Notrufdienste (insbesondere Polizei 117, Feuerwehr 118, Sanität 144, Rega 1414, Notruf 112) zu erreichen oder zu ersetzen. Der Kunde stellt sicher, dass Mieterinnen, Mieter und weitere melderelevante Personen in lebensbedrohlichen oder zeitkritischen Notlagen auf die offiziellen Notrufnummern verwiesen werden — insbesondere in den von ihm verwendeten Meldekanälen und Ansagen.

4.2 Der Einsatz von SANOA als Kanal für Schaden-, Störungs- oder Pikettmeldungen ist zulässig. Der Kunde bleibt jedoch allein verantwortlich für Ausgestaltung, Überwachung und Redundanz seiner Eskalations- und Alarmierungsketten. Eine garantierte Entgegennahme, Weiterleitung oder Zustellung einzelner Meldungen innerhalb einer bestimmten Frist wird nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich ein Service Level vereinbart ist. Die Haftung richtet sich ausschliesslich nach Ziffer 11.

5. Mitwirkung des Kunden

5.1 Der Kunde stellt die für den Betrieb erforderlichen Informationen, Zugänge und Systemanbindungen bereit und benennt eine Ansprechperson.

5.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er zur Bearbeitung der von ihm bereitgestellten bzw. über SANOA anfallenden Daten berechtigt ist und die betroffenen Personen gemäss den datenschutzrechtlichen Vorgaben informiert. sanoa.tech stellt hierfür einen Textbaustein zur Verfügung (vgl. Anhang 2 der AVV).

5.3 Beim Einsatz des Modus Autopilot legt der Kunde die zulässigen Handlungsspielräume und Grenzen fest, überprüft diese periodisch und stellt sicher, dass Fälle ausserhalb dieser Grenzen an eine natürliche Person eskaliert werden.

6. Vergütung und Zahlung

6.1 Die Vergütung richtet sich nach der Offerte bzw. dem Order Form. Das Preismodell umfasst eine jährliche Plattformgebühr sowie nutzungsabhängige Tarife nach Bearbeitungsmodus (Pilot / Autopilot), abgerechnet über gestaffelte Preisbänder.

6.2 Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Preise verstehen sich zuzüglich allfälliger gesetzlicher Mehrwertsteuer.

6.3 sanoa.tech kann die Preise auf das Ende einer Vertragsperiode mit angemessener Vorankündigung anpassen. Bei einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein Kündigungsrecht auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens zu.

6.4 Bei Zahlungsverzug kann sanoa.tech dem Kunden eine Nachfrist in Textform ansetzen und den Dienst nach unbenutztem Ablauf bis zur vollständigen Bezahlung sperren. Während der Sperrung bleibt die Vergütung geschuldet; die Sperrung gilt nicht als Vertragsverletzung durch sanoa.tech.

7. Verfügbarkeit

sanoa.tech ist um eine hohe Verfügbarkeit der Dienste bemüht. Wartungsarbeiten, Störungen bei Dritten (insbesondere Infrastruktur- und Telekommunikationsanbietern) sowie Ereignisse höherer Gewalt können zu Unterbrüchen führen. Konkrete Verfügbarkeitszusagen gelten nur, soweit sie ausdrücklich im Hauptvertrag vereinbart sind. Dringende Wartungen (z. B. Sicherheitsupdates) sind jederzeit ohne Vorankündigung zulässig; geplante Wartungen werden nach Möglichkeit ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt.

8. Datenschutz

Die Bearbeitung von Personendaten im Auftrag des Kunden richtet sich nach der AVV, die integraler Bestandteil des Vertrags ist. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und der AVV geht in Datenschutzfragen die AVV vor.

9. Geheimhaltung

Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.

10. Rechte an Ergebnissen und Nutzungsrecht

10.1 Alle Rechte an der SANOA-Plattform und ihren Bestandteilen verbleiben bei sanoa.tech. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein nicht übertragbares, nicht ausschliessliches Nutzungsrecht.

10.2 Die vom Kunden bereitgestellten Daten sowie die für ihn erzeugten Ergebnisdaten stehen dem Kunden zu. Die Herausgabe bei Vertragsende richtet sich nach der AVV.

10.3 sanoa.tech ist berechtigt, aus der Nutzung gewonnene, aggregierte und anonymisierte Kennzahlen zur Verbesserung der Dienste zu verwenden. Personendaten des Kunden werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet.

11. Haftung

11.1 sanoa.tech haftet unbeschränkt für Schäden aus Absicht und grober Fahrlässigkeit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere für Personenschäden.

11.2 Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung von sanoa.tech, soweit gesetzlich zulässig, insgesamt auf die im betreffenden Vertragsjahr bezahlte Vergütung (ohne Mehrwertsteuer) begrenzt.

11.3 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen, insbesondere für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbruch, Reputationsschäden sowie für Ansprüche Dritter gegen den Kunden.

11.4 sanoa.tech haftet nicht für Störungen oder Leistungsänderungen von Vorleistungen Dritter, die sie mit der Sorgfalt einer ordentlichen Anbieterin ausgewählt hat, sowie nicht für Ereignisse höherer Gewalt gemäss Ziffer 12.

11.5 Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach Datenschutzrecht gegenüber betroffenen Personen, bleibt unberührt.

11.6 Der Kunde hält sanoa.tech von Ansprüchen Dritter schadlos, die aus einer Verletzung seiner Pflichten nach Ziffer 4 und 5, aus den von ihm bereitgestellten Inhalten oder aus der Art seines Einsatzes des Dienstes entstehen.

12. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer Pflichten, soweit diese auf Ereignissen ausserhalb ihrer zumutbaren Kontrolle beruht, insbesondere Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Pandemien, grossflächige Ausfälle von Strom-, Telekommunikations- oder Internetinfrastruktur sowie Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmassnahmen. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich. Dauert das Ereignis länger als 30 Tage, kann jede Partei den Vertrag ausserordentlich kündigen. Zahlungspflichten für bereits erbrachte Leistungen bleiben unberührt.

13. Laufzeit und Kündigung

13.1 Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Hauptvertrag. Ist nichts vereinbart, gilt der Vertrag als monatlich kündbar.

13.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten.

13.3 Mit Beendigung des Vertrags erlischt das Nutzungsrecht am Dienst. sanoa.tech stellt dem Kunden während 30 Tagen ab Vertragsende auf Anfrage die gespeicherten Vorgangs- und strukturierten Daten in einem gängigen Format zum Export bereit; danach erfolgt die Löschung nach Massgabe der AVV.

14. Änderungen dieser AGB

sanoa.tech kann diese AGB mit Wirkung für bestehende Verträge anpassen. Änderungen werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt; hierauf wird in der Ankündigung ausdrücklich hingewiesen. Im Fall eines Widerspruchs kann jede Partei den Vertrag auf das Ende der laufenden Vertragsperiode kündigen. Änderungen, die das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung wesentlich zulasten des Kunden verschieben, bedürfen seiner ausdrücklichen Zustimmung.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

15.2 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

15.3 Anwendbar ist schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Wiener Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Winterthur, vorbehältlich zwingender Gerichtsstände.

sanoa.tech klg · Version 1.1 · Stand August 2026